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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Firma VENI.VIDI.PRETTY, Inhaberin Stephanie Puck

Umfang und Geltungsbereich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen, Lieferungen und Werke, die VENI.VIDI.PRETTY, Inhaberin Stephanie Puck (nachfolgend „Agentur“), gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) erbringt. Sie gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass es hierfür einer erneuten gesonderten Vereinbarung bedarf. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn die Agentur ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

 1. Pflichten des Kunden und Auftragsgrundlage

 

Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der von der Agentur erstellten Werbe- und Kommunikationsmittel die geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, und wird von ihm erkannte Rechtsverstöße unverzüglich der Agentur zur Korrektur melden.

Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit Daten, Fotos, Grafiken, Texten, Logos oder sonstigen Vorlagen entstehen, die der Kunde der Agentur zur Verfügung gestellt hat.

Der Kunde sorgt dafür, dass alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig – auch ohne gesonderte Aufforderung der Agentur – bereitgestellt werden, damit eine termingerechte Fertigstellung möglich ist. Dies gilt auch für Umstände, die erst während der Auftragsdurchführung bekannt werden.

Ein verbindlicher Auftrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur, durch Beginn der Leistungserbringung oder durch beiderseitige Unterzeichnung eines Angebots zustande. Als verbindliche Auftragserteilung in diesem Sinne gilt auch eine Beauftragung per E-Mail oder WhatsApp, sofern der Auftragsinhalt darin hinreichend erkennbar ist. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt wurden.

 2. Fristen, Lieferung und Angebotsbindung

 

Bei Auftragserteilung werden, abhängig vom Umfang des jeweiligen Projekts, konkrete Fristen für die zu erbringenden Leistungen vereinbart. Die vereinbarte Frist beginnt erst zu laufen, sobald der Kunde alle notwendigen Arbeitsunterlagen vollständig zur Verfügung gestellt hat.

Vereinbarte Termine sind grundsätzlich einzuhalten. Beruht eine Verzögerung auf einem Verschulden der Agentur, ist deren Ersatzpflicht – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – der Höhe nach auf den vereinbarten Auftragswert begrenzt. Eine Aufrechnung von Gegenforderungen des Kunden mit laufenden Honorarforderungen der Agentur ist ausgeschlossen. Ein von der Agentur unterbreitetes Angebot ist, sofern nicht anders angegeben, 4 Wochen ab Zugang beim Kunden bindend.

Die Agentur behält sich Preisanpassungen bei wesentlichen, nach Angebotsabgabe eintretenden Änderungen des Leistungsumfangs oder der Kalkulationsgrundlagen vor.

3. Urheber- und Nutzungsrechte, offene Daten und KI-Bearbeitungsverbot

Das gesetzliche Urheberrecht der Agentur an allen von ihr geschaffenen Werken (Konzepte, Entwürfe, Logos, Designs, Texte, Layouts u. Ä.) bleibt uneingeschränkt bei der Agentur. Der Kunde darf die Leistungen der Agentur ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck nutzen. Eine Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte, entgeltlich oder unentgeltlich, bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Agentur. Jede über den vereinbarten Zweck, Zeitraum oder Umfang hinausgehende Nutzung ist mit der Agentur abzustimmen und gegen ein zusätzliches, angemessenes Honorar möglich.

Der Kunde ist erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars berechtigt, die urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnisse im vereinbarten Umfang zu nutzen.

 

Offene Projekt- und Quelldateien. Sämtliche im Rahmen der Auftragsdurchführung entstehenden offenen, editierbaren Ausgangs- und Projektdateien (u. a. Dateien in Formaten wie .indd, .ai, .psd, .eps, .fig, .sketch, Layout- und Quelldateien, Vorlagen und sonstige Bearbeitungsdateien) verbleiben Eigentum und Betriebsgeheimnis der Agentur und werden dem Kunden grundsätzlich nicht ausgehändigt. Geliefert werden dem Kunden die vereinbarten Endergebnisse in gebrauchsfertigen, nicht frei editierbaren Formaten (z. B. PDF, JPG, PNG, MP4). Eine Herausgabe der offenen Dateien erfolgt ausschließlich bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung und in der Regel gegen ein zusätzlich zu vereinbarendes Honorar. Die Einräumung von Nutzungsrechten an den Endergebnissen begründet keinen Anspruch auf Herausgabe der offenen Daten.

Verbot der KI-gestützten Bearbeitung von Logos. Von der Agentur entwickelte und gelieferte Logos, Wort-/Bildmarken und Corporate-Design-Elemente dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion ohne schriftliche Zustimmung der Agentur verändert werden. Insbesondere ist es dem Kunden und dessen Beauftragten untersagt, diese Elemente mittels Werkzeugen der Künstlichen Intelligenz (z. B. KI-Bildgeneratoren, KI-gestützte Bildbearbeitungs- oder „Upscaling“-Tools, generative Editier-Funktionen) zu verändern, neu zu generieren, nachzubearbeiten, zu vektorisieren, zu rekonstruieren oder in sonstiger Weise abzuwandeln. Jede gewünschte Weiterentwicklung eines Logos (z. B. Farbanpassung, Formatanpassung, Weiterentwicklung für neue Anwendungsfälle) ist ausschließlich von der Agentur selbst vorzunehmen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Ausgenommen sind rein technische, nicht gestaltverändernde Anpassungen wie eine verlustfreie Formatkonvertierung. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine erhebliche Verletzung der Urheber- und Persönlichkeitsrechte der Agentur dar; die Agentur ist in diesem Fall zur Geltendmachung von Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz sowie zum fristlosen Widerruf des eingeräumten Nutzungsrechts berechtigt.

Nachahmungen der von der Agentur geschaffenen Werke, gleich welcher Art, sind unzulässig. Entwurfsoriginale bleiben Eigentum der Agentur; eine Archivierung über die Auftragsdauer hinaus erfolgt nur nach gesonderter Absprache. Die Agentur ist berechtigt, ihren Firmennamen und ihr Corporate Design in angemessener Größe auf den von ihr gestalteten Werken anzubringen.

4. Verschwiegenheit und Datenschutz

 

Die Agentur behandelt alle internen Vorgänge und Informationen, die ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden bekannt werden, streng vertraulich und macht auftragsbezogene Unterlagen Dritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden zugänglich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG); Näheres regelt die Datenschutzerklärung der Agentur bzw. ein bei Bedarf gesondert abzuschließender Auftragsverarbeitungsvertrag.

5. Rücktritt, Stornierung und höhere Gewalt Überschreitet die Agentur eine verbindlich vereinbarte Frist allein aus eigenem Verschulden und wird die Leistung auch innerhalb einer angemessenen, vom Kunden schriftlich gesetzten Nachfrist nicht in wesentlichen Teilen erbracht, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, technische Störungen sowie Lieferverzögerungen von Vorlieferanten entbinden die Agentur von der Leistungspflicht bzw. berechtigen sie zur angemessenen Neufestsetzung der Frist.

Eine Stornierung durch den Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur. Im Stornofall ist die Agentur berechtigt, neben den bereits erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten eine angemessene Stornogebühr in Rechnung zu stellen.

6. Honorar und Zahlungsbedingungen

 

Die Agentur hat für ihre Leistungen Anspruch auf das vereinbarte Honorar zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen der Agentur sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen sowie Mahnkosten berechnet.

 

Bei Aufträgen mit mehreren Leistungsabschnitten ist die Agentur berechtigt, nach Erbringung jedes einzelnen Abschnitts gesondert Rechnung zu stellen. Beträgt der voraussichtliche Gesamtauftragswert mehr als 1.000,00 € netto, ist die Agentur berechtigt, vor Beginn der Leistungserbringung eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % des Gesamtauftragswerts zu verlangen.

7. Haftung und Gewährleistung

 

Die Agentur führt die ihr erteilten Aufträge sorgfältig und fachgerecht unter Wahrung der Interessen des Kunden aus. Sie haftet für Schäden nur, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, begrenzt der Höhe nach auf den vereinbarten Auftragswert; die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt hiervon unberührt und unbeschränkt. Der Kunde haftet dafür, dass er die zur Auftragserfüllung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellt.

Mängel, die von der Agentur zu vertreten sind, werden nach unverzüglicher schriftlicher Mitteilung durch den Kunden kostenfrei beseitigt. Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Leistung, bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach deren Entdeckung, schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistung der Agentur beschränkt sich nach ihrer Wahl auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung oder Wandlung.

 

Für den Inhalt der vom Kunden bereitgestellten Daten, Text- und Bildvorlagen sowie deren rechtliche Zulässigkeit übernimmt die Agentur keine Haftung, soweit sie die Rechtswidrigkeit nicht erkennen musste.

8. Eigentumsvorbehalt

 

Gelieferte Arbeitsergebnisse und Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages im Eigentum der Agentur. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Vor vollständiger Begleichung der Forderung dürfen die noch im Eigentum der Agentur stehenden Werke weder verpfändet noch zur Sicherung an Dritte übereignet oder abgetreten werden; ein entsprechender Zugriffsversuch Dritter ist der Agentur unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Agentur (32584 Löhne).

10. Schlussbestimmungen

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Die Agentur behält sich das Recht auf Anpassung dieser AGB für zukünftige Geschäftsvorgänge vor.

Stand: August 2026

VENI.VIDI.PRETTY · Stephanie Puck · Am Steinbrink 2 · 32584 Löhne

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